Mit einem Vermächtnis an die Krebsforschung Schweiz.
Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Krebsforschung Schwiez leisten Sie einen wichtigen Beitrag damit Heilung zur Regel wird.
Sie können die Krebsforschung Schweiz als Erben einsetzen oder ein Vermächtnis zu seiner Gunsten anordnen.
Ein Testament zu verfassen ist in jedem Fall sinnvoll. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre Liebsten besser begünstigen als im Gesetz vorgesehen oder sie können auch eine gemeinnützige Organisationen berücksichtigen.
Im Zivilgesetzbuch (ZGB) sind die pflichtgeschützten Erbinnen und Erben definiert. Ab 1.1.2023 sind dies nur noch die Ehepartnerin / der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin oder Partner sowie die eigenen Kinder. Deren Pflichtteile dürfen in einem Testament weder gekürzt noch ganz gestrichen werden. Über den Rest des Vermögens können Sie frei verfügen und zum Beispiel den Konkubinatspartner, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.
Nahestehende Menschen oder Herzensorganisationen im Testament einzusetzen, ist ein kraftvoller Prozess. Nutzen Sie dieses Recht auf Selbstbestimmung. Wir beraten Sie gerne, damit Ihr letzter Wille auch so umgesetzt werden kann, wie Sie sich das vorgestellt haben.
«Ihre Unterstützung hat enorme Bedeutung.»
Was unterstütze ich, wenn ich die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtige?
Weil die Krebsforschung Schweiz kaum Mittel aus öffentlicher Hand erhält, sind Spenden aus Erbschaften äusserst wichtig. Die Krebsforschung Schwiez arbeitet unermüdlich an ihrer Vision, damit
… Forschung stattfindet, die es sonst nicht gäbe.
... auch für seltene Krebsarten geforscht wird.
... Patient/innen von internationalen Fortschritten profitieren.
... immer mehr Menschen mit Krebs geheilt werden können.
Mit der Krebsforschung Schweiz in Ihrem Testament werden Sie über Ihr Leben hinaus Teil dieses Engagements. Sie können eine Schenkung machen, indem Sie ein Testament verfassen oder ein bestehendes Testament ändern.
Spenden an die Krebsforschung Schweiz sind von den Erbschaftssteuern befreit.
Mit einer testamentarischen Schenkung
leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer Zukunft, in der niemand mehr Angst vor Krebs haben muss.
Wie schreibe ich ein Testament?
Beim Verfassen Ihres letzten Willens sollten Sie die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachten: Handschriftlich und keine Pflichtteile verletzen.
Machen Sie sich eine Liste mit Personen und Organisationen, die Sie berücksichtigen möchten.
Nennen Sie im Testament ganz konkret Ihre ausgewählten Erbinnen oder Erben. Prüfen Sie, ob Sie dabei jemanden auf den Pflichtteil setzen müssen. Sie können auch nur eine Person oder Organisation zur Allein-Erbin erklären, sofern diese Entscheidung keine Pflichtteile von anderen Familienangehörigen verletzt.
Schreiben Sie das komplette Testament von Hand, datieren Sie das Schriftstück und unterschreiben Sie es.
Eine Beglaubigung bei einer Notarin oder einem Notar ist nur dann nötig, wenn Sie die Erbfolge abändern oder Pflichtteile kürzen möchten. Die betroffenen Familienmitglieder müssen dabei alle mitunterzeichnen.
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidungen.
Bewahren Sie das Original dort auf, wo sich alle wichtigen persönlichen Dokumente befinden. Alternativ können Sie das Testament auch bei einer Notarin oder einem Notar sowie in der Regel bei Ihrer Gemeinden hinterlegen.
Hier drei Möglichkeiten
Legat/Vermächtnis
Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften), die Sie der Krebsforschung Schweiz vermachen können.
Erbeinsetzung
Die Krebsforschung Schweiz wird zur Allein- oder zur Mit-Erbin und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass oder eine gewisse Quote der Hinterlassenschaft.
Stiftung/Fonds
Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt.
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Kostenlose und unverbindliche Hilfestellungen
Ob digital zum Nachlesen zu Hause oder persönlich an einer Veranstaltung – hier haben wir verschiedene Angebote und Informationen zum Thema Testament für Sie zusammengestellt.
Die Krebsforschung Schwiez hat für Sie weitere Merkblätter und hilfreiche Broschüren zusammengestellt. Wir begleiten Sie aber auch gerne persönlich durch alle Prozesse, damit nichts Wichtiges vergessen geht.